Abhören – Was ist erlaubt?
Grundsätzlich ist das Abhören von Gesprächen und Räumen für Privatpersonen nach § 201 II Nr. 1 StGB verboten. In Unterschied zur Privatperson, die somit keine anderen Personen abhören darf, ist hingegen das Abhören durch staatliche Ermittlungsorgane unter Vorliegen besonderer Umstände statthaft. Gemäß § 100c StPO gilt:
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich
gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet
werden, wenn
- 1.bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat,
- 2.die Tat auch im Einzelfall besonders schwer wiegt,
- 3.auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen des Beschuldigten erfasst werden, die für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten von Bedeutung sind,
und
- 4.die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre.
(3) Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten richten und nur
in Wohnungen des Beschuldigten durchgeführt werden. In Wohnungen anderer
Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
anzunehmen ist, dass
- 1.der in der Anordnung nach § 100d Abs. 2 bezeichnete Beschuldigte sich dort aufhält und
- 2.die Maßnahme in Wohnungen des Beschuldigten allein nicht zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten führen wird.
Obschon das Abhören illegal ist, gibt es dennoch einen enormen Markt für frei verkäufliche Wanzen und Abhörgeräte, die über das Internet oder in Elektronikgeschäften erworben werden können. Bitte beachten Sie, dass wir weder Abhörgeräte verkaufen, noch Lieferantenadressen vermitteln oder dazu Auskunft geben. Wir beschäftigen uns ausschließlich mit dem Auffinden von Abhörgeräten, mithin der Lauschabwehr und dem Abhörschutz. Sollten Sie diese Webseite besucht haben, um aktiv abzuhören oder jemand engagieren wollen, der in Ihren Auftrag abhört oder sich über Abhörgeräte erkundigen wollen, so sind sie falsch. Bitte tragen Sie Fragen dieser Art nicht an uns heran.
Tatsächlich bietet diese Seite Informationen zum Thema Abhören, Möglichkeiten des Abhörens und Risiken, Hinweise für die Lauschabwehr und den Abhörschutz und die Warnung vor verschiedenen illegalen Abhörmethoden und –praktiken. Da Abhörgeräte in der heutigen Zeit weit kleiner sind als früher und die technischen Möglichkeiten des Abhörens extrem gestiegen sind, nimmt als Folge davon die Zahl der illegalen Lauschangriffe und des Abhörens rasant zu. Informieren Sie sich hier über Gefahren, Abwehrmöglichkeiten, Formen des Abhörens, welche Abhörgeräte es gibt und spezielle Einzelanalysen wie die Themen Handy abhören, Telefonüberwachung, DECT abhören, Abhörtechnik und Abhörsicherheit und viele andere Bereiche.
Wenn Sie befürchten, dass auch Sie abgehört werden, dann setzten Sie sich über eine sichere Leitung von einem anderen Ort aus mit uns in Verbindung, um sich diskret beraten zu lassen, welche Maßnahmen Sie gegen das Abhören unternehmen können.
Hotline für Abhörtechnik und Lauschabwehr 0 18 05 - 10 10 60 *
(*0,14 €/min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 € / min. aus dem Mobilfunkt)













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