Abhören – Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist das Abhören von Gesprächen und Räumen für Privatpersonen nach § 201 II Nr. 1 StGB verboten. In Unterschied zur Privatperson, die somit keine anderen Personen abhören darf, ist hingegen das Abhören durch staatliche Ermittlungsorgane unter Vorliegen besonderer Umstände statthaft.

Abhörschutz im Büro

Digitale Angriffe auf Unternehmen und Privatpersonen.

Wirtschaftsspionage, Datendiebstahl und Sabotage sind keine Seltenheit

Abhören durch staatliche Organe

Gemäß § 100c StPO gilt:

(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, wenn

  1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat,
  2. die Tat auch im Einzelfall besonders schwer wiegt,
  3. auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen des Beschuldigten erfasst werden, die für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten von Bedeutung sind und
  4. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre.

(3) Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten richten und nur in Wohnungen des Beschuldigten durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass

  1. der in der Anordnung nach § 100d Abs. 2 bezeichnete Beschuldigte sich dort aufhält und
  2. die Maßnahme in Wohnungen des Beschuldigten allein nicht zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Mitbeschuldigten führen wird.

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Obschon das Abhören illegal ist, gibt es dennoch einen enormen Markt für frei verkäufliche Wanzen und Abhörgeräte, die legal über das Internet oder in Elektronikgeschäften erworben werden können. Bitte beachten Sie, dass wir keine Abhörgeräte verkaufen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite www.detektiv-report.de/abhoergeraete-kaufen.htm.

Wir beschäftigen uns ausschließlich mit dem Auffinden von Abhörgeräten, mithin der Lauschabwehr und dem Abhörschutz. Sollten Sie diese Webseite besucht haben, um aktiv abzuhören oder jemand engagieren wollen, der in Ihrem Auftrag abhört oder sich über Abhörgeräte erkundigen wollen, so sind Sie falsch. Bitte tragen Sie Fragen dieser Art nicht an uns heran.

Thema der Seite: Abhören verhindern

Tatsächlich bietet diese Seite Informationen zum Thema Abhören, Möglichkeiten des Abhörens und Risiken, Hinweise für die Lauschabwehr und den Abhörschutz und die Warnung vor verschiedenen illegalen Abhörmethoden und –praktiken. Da Abhörgeräte in der heutigen Zeit weit kleiner sind als früher und die technischen Möglichkeiten des Abhörens extrem gestiegen sind, nimmt als Folge davon die Zahl der illegalen Lauschangriffe und des Abhörens rasant zu.

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