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Abhöranlage

Es gibt verschiedene Formen von Abhöranlagen. Neben der legalen Einsatzmöglichkeit einer Abhöranlage, beispielsweise in Form eines Babyphones zum Überwachen eines Raumes, in dem ein Kleinkind schläft, oder Abhöranlagen, die im Rahmen der Tierforschung verwendet werden, gibt es darüber hinaus auch Abhöranlagen, die man landläufig mit dem Begriff „Wanze“ bezeichnet. Diese Geräte sind, was den Besitz angeht, häufig legal, was Ihren Einsatz angeht, in der Regel jedoch illegal.

Abhöranlagen finden

Suche nach Abhörgeräten in einem Büro.

Eine Abhöranlage soll, in illegaler Form genutzt, dazu eingesetzt werden, Gespräche und Inhalt aus anderen Räumen mithörbar zu machen. Man redet in diesem Zusammenhang vom nicht öffentlich gesprochenen Wort, das abgehört wird. Eine Abhöranlage hat dabei nicht zwangsläufig ein eigenes Mikrofon. Es kann letztlich auch Telefon- oder Kommunikationsleitungen überwachen oder auch entsprechende Funkfrequenzen.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Formen von Abhöranlagen. Neben der akustischen Abhöranlage gibt es auch elektroakustische Abhöranlagen, die dann ein eigenes Mikrofon zur Aufnahme des Raumtones verwenden. Dieser Raumton wird alsdann über Funk- oder eine Kabelverbindung oder in neuster Zeit auch über optoelektronische Verbindungen zum Empfangsgerät transportiert. Elektroakustische Abhöranlagen werden häufig zum illegalen Überwachen von Personen und Räumlichkeiten eingesetzt.

Abhöranlagen der neusten Generation sind sogenannte optische Abhöreinrichtungen. Hierzu werden Laserrichtmikrofone eingesetzt, die in der Lage, sind auch aus größeren Entfernungen Räume abzuhören.

Suche nach Abhöranlage

Spezialisten auf der Suche nach Abhöranlagen.

Weitere Formen von Abhöranlagen sind Einrichtungen zum Abhören von Telefonen, die beispielsweise mittels induktiver Verfahren direkt an die Telefonleitung angeschlossen werden. Schließlich können auch Trägerfrequenzanlagen abgehört werden, genauso wie Funkfrequenzen.

Grundsätzlich gilt zu beachten, dass das nicht öffentlich gesprochene Wort nicht aufgezeichnet oder illegal mitgehört werden darf. Daher ist der Einsatz einer Abhöranlage zu diesen Zwecken nicht statthaft. Jemand der dennoch entsprechende Gerätschaften einsetzt, macht sich strafbar wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes.

Die Suche nach einer Abhöranlage nennt man auch Sweep oder Lauschabwehr. Ausführliche Informationen zur Lauschabwehr finden sie auf der Webseite www.lauschabwehr24.de.

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