Lauschangriff
Der Begriff Lauschangriff ist nicht erst seit der öffentlichen Diskussion von dem sogenannten großen Lauschangriff bekannt. Schon seit den 70er Jahren ist er einer breiten Öffentlichkeit spätestens seit der Affäre um den Nuklearexperten Klaus Traube bekannt.
Der Einsatz eines Non Linear Junction Detectors bei einer Lauschangriff Abwehr.
Dieser wurde mittels versteckter Wanzen durch den Verfassungsschutz ohne gesetzliche Grundlage in seiner Wohnung abgehört, da vage Verdachtsmomente auf Kontakte zu illegalen Kreisen bestanden, die sich allerdings nicht bestätigten. Dieser Lauschangriff wurde später publik und sorgte für erheblichen öffentlichen Aufruhr.
In den Akten des Verfassungsschutzes wurde der Begriff Lauschangriff stets genutzt und stellte den offiziellen nachrichtendienstlichen Sprachgebrauch für das Abhören dar. Heute steht der Begriff allgemein für die akustische Überwachung oder auch akustische Wohnraumüberwachung, mithin also für das Abhören von Gesprächen.
In Deutschland ist der Lauschangriff inzwischen gesetzlich geregelt. Insbesondere in §100 c Abs 1 und Abs 3 StPo sind die notwendigen Bedingungen für einen Lauschangriff geregelt. Auch die anderen Absätze bestimmen die jeweiligen Rahmenvoraussetzungen und die Verwertbarkeit des so gewonnenen Materials.
Lauschabwehrspezialisten im Einsatz.
Da allerdings nicht nur gesetzeskonforme Lauschangriffe existent sind, sondern auch gesetzeswidrige wie beispielsweise die Konkurrenzspionage, fremde Nachrichtendienste zur Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen oder auch private Abhöraktionen, ist es wichtig, Abhörschutzmaßnahmen zu treffen, die weitestgehend vor einem Lauschangriff schützen oder dazu dienen, im Rahmen der Lauschabwehr Lauschangriffe zu entfernen und zu verhindern.
Wie auch Sie sich vor einem Lauschangriff schützen können erfahren Sie unter
oder auf der Webseite Lauschabwehr24.de.
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